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16.02.22

Jetzt platzt den Gärtnern der Kragen.

Sächsische Politik ignoriert mit der aktuellen SächsCoronaNotVO bundesweite Handhabe

Vertreter des sächsischen Garten- und Landschaftsbaues und der Gartencenter und Blumenhändler schlagen Alarm beim Blick auf die aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO), deren Gültigkeit bis einschließlich 6. März verlängert wurde. Zwar sieht das neue Regelwerk Lockerungen für verschiedene Bereiche bezüglich der 2G und 2Gplus Auflagen vor, doch wieder sind sie als Grundversorger bei den Lockerungen nicht berücksichtigt. Statt wie beispielsweise beim Lebensmittelhandel, bei Getränkemärkten oder auch Drogerien endlich nur noch Maskenpflicht zu gewähren, dürfen Gartencenter und Blumen- beziehungsweise Pflanzenhändler immer noch nur stark reglementiert öffnen. Und dies erneut ausschließlich im Freistaat Sachsen, während alle Bundesländer ringsherum Gartencenter und Baumärkte als Grundversorger einstufen.

Eine Studie des Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation (MPI-DS) ergab, dass das Risiko einer Infektion über die Luft in großen Innenräumen wie bei Baumärkten ähnlich wie im Freien ist. Selbst wenn die Zahl der Kunden innerhalb der typischen Kapazität für Baumärkte liegt, sind solche Einrichtungen für die Kunden sicher, solange zertifizierte Gesichtsmasken getragen werden.

Jetzt bangen die sächsischen Händler zunehmend um ihre Existenz. „Die Frühjahrsmonate sind die umsatzstärksten unserer Branche“, sagt Stephan Lichtenstein, geschäftsführender Gesellschafter der Leitermann GmbH & Co. Fachmarkt KG. „Grünpflanzen und Jungpflanzen für Salate, Gemüse, Balkon- und Grabpflanzen sind bestellt und müssen in die Erde. Rechnungen laufen auf und wieder stellt sich die Frage, wie soll das von den einzelnen Betrieben kompensiert werden?“

Weil bis auf weiteres kein Ende dieser Regelung in Sicht ist, fordert nun aktuell auch die Interessensgemeinschaft „Grundversorger in Sachsen“ ausdrücklich sofortige Nachbesserung. „Es ist uns unverständlich, dass in allen anderen 15 Bundesländern der Bedarf nach Pflanzgut, Blumen und Baumarktsortiment als Grundbedarf anerkannt wurde, nur Sachsen sich immer noch quer stellt“, so Lichtenstein, der sieben Bau- und Gartenmärkte in Sachsen und Thüringen betreibt, weiter.

„Mittlerweile wissen wir nicht mehr, wie wir diese Entscheidung der Politik unseren Kunden gegenüber rechtfertigen sollen. Unsere Mitarbeiter sehen sich zunehmend den Aggressionen der Bevölkerung ausgesetzt. Auch wächst die Angst unserer gärtnerischen Vertragsproduzenten. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und von den Ausbildungsplätzen erst gar nicht zu reden!“

Diese Angst ist nicht unbegründet. Es wäre mittlerweile das dritte Frühjahr ohne die so wichtigen Umsätze. Die Jungpflanzen für die Frühjahrskulturen sind schon lange bezahlt. Jährliche Saisonkräfte, die diese Pflanzen in die Erde bringen müssen, pochen auf vertragliche Garantien. Neben diesen rein ökonomischen Problemen sieht Lichtenstein auch gesellschaftliche Bedürfnisse unbefriedigt. „Pflanzen und Blumen haben als Grundbedarf bei der sich verstärkenden, nachhaltigen Eigenproduktion von Obst und Gemüse eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. Gerade private Kleingärtner haben in den letzten Jahren vermehrt ihren Bedarf in unseren Betrieben gedeckt“, so Lichtenstein weiter. Da zieht auch nicht das Argument, Schnittblumen und Pflanzen würden auch im Lebensmitteleinzelhandel angeboten: „Da wir unsere Produkte, und hier vor allem die benötigten Pflanzen, aus der Region beziehen, sind wir zudem ein wichtiger Partner der sächsischen Gärtnereien und Baumschulen. Zudem gehen wir davon aus, dass, wer kann, seinen Bedarf in benachbarten Ländern oder Bundesländern decken wird. Das kann nicht im Sinn der sächsischen Wirtschaft sein.“

Nun ist es die Aufgabe der Politik, endlich wach zu werden und nachzubessern. „Bedenkt man, dass 2020 mit insgesamt mehr als 616 Betrieben und mehr als 4.000 Mitarbeitern ein Umsatz von 297 Millionen Euro erwirtschaftet wurde, sollte endlich auch hier zu Lande die bundesweite Lockerung durchgesetzt werden“, so Lichtenstein abschließend.

Bei Presserückfragen: Stephan Trutschler (meeco Communication Services), Telefon 0177 3160515