{"id":1328,"date":"2014-11-18T14:44:00","date_gmt":"2014-11-18T13:44:00","guid":{"rendered":"https:\/\/shop2.leitermann.de\/blog\/?p=1328"},"modified":"2022-01-10T09:29:11","modified_gmt":"2022-01-10T08:29:11","slug":"gewaehrleistung-und-garantie-die-unterschiede","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.leitermann.de\/blog\/ratgeber\/gewaehrleistung-und-garantie-die-unterschiede\/","title":{"rendered":"Gew\u00e4hrleistung und Garantie: die Unterschiede"},"content":{"rendered":"\n<p>Allzu oft werden die Begriffe Gew\u00e4hrleistung und Garantie synonym verwendet. Leider. Die Unterschiede sind weitreichend. Wann ein Gew\u00e4hrleistungsfall und wann ein Garantiefall vorliegt, erf\u00e4hrst du bei uns.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<div style=\"height:1px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gew\u00e4hrleistung: Gesetzliche Regelungen, die weiterhelfen<\/h2>\n\n\n\n<p>Obwohl der Begriff Gew\u00e4hrleistung im allgemeinen Sprachgebrauch vorherrschend ist, spricht man richtigerweise besser von&nbsp;M\u00e4ngelhaftung. Geregelt ist diese in \u00a7 437 BGB.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:1px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorliegen eines Sachmangels oder Rechtsmangels<\/h2>\n\n\n\n<p>Voraussetzung f\u00fcr einen Gew\u00e4hrleistungsfall \/ M\u00e4ngelhaftungsfall ist zun\u00e4chst, dass ein Sachmangel oder ein Rechtsmangel vorliegt. Von einem Sachmangel nach \u00a7 434 BGB spricht man zusammenfassend, wenn eine Differenz von Ist- und Sollbeschaffenheit vorliegt. <br><br><strong>Konkret liegt ein Sachmangel vor,<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>wenn die Sache bei Gefahr\u00fcbergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist gem\u00e4\u00df \u00a7 434 I BGB.<\/li><li>wenn sich die Sache nicht f\u00fcr die laut Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, \u00a7 434 I Satz 2 Nr. 1.<\/li><li>wenn die Sache nicht f\u00fcr die gew\u00f6hnliche Verwendung eignet und die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art \u00fcblich ist und vom K\u00e4ufer erwartet werden darf nach \u00a7 434 I Satz 2 Nr. 2.<\/li><li>wenn die Montage durch den Verk\u00e4ufer oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfen unsachgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt wird oder die Montageanleitung selbst mangelhaft ist gem\u00e4\u00df \u00a7 434 II BGB.<\/li><li>wenn eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wird nach \u00a7 434 III BGB.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Ein&nbsp;<strong>Rechtsmangel<\/strong>, legaldefiniert (im Gesetz selbst definiert) in \u00a7 435 BGB,&nbsp;<strong>liegt vor<\/strong>, wenn Dritte in Bezug auf die Sache Rechte gegen den K\u00e4ufer geltend machen k\u00f6nnen, ohne dass dies beim Kauf vereinbart worden ist.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:1px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gefahr\u00fcbergang &amp; Beweislastumkehr<\/h2>\n\n\n\n<p>Entscheidend ist, dass der festgestellte Sach- oder Rechtsmangel bereits bei Gefahr\u00fcbergang vorlag. Dieses juristische Termini meint nichts anderes, als das \u00dcbergehen des Risikos der Verschlechterung oder des Verlust der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gl\u00e4ubiger (Verbraucher). Definiert ist der Gefahr\u00fcbergang in \u00a7\u00a7 446, 447, 474 II BGB. <br><br>Eines vorab:\u00a0Die Annahme vieler Kunden, dass innerhalb der 2-j\u00e4hrigen Gew\u00e4hrleistungszeit mangelhafte Artikel zwingend vom Verk\u00e4ufer zur\u00fcckgenommen werden m\u00fcssen, ist nicht zutreffend. Nach einem halben Jahr greift eine\u00a0Beweislastumkehr. Im ersten halben Jahr nach Gefahr\u00fcbergang wird zugunsten des Kunden vermutet, dass der aufgetretene Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag, \u00a7 476 BGB. Nach dem ersten halben Jahr trifft die Beweislast allerdings den K\u00e4ufer. Dieser Nachweis gestaltet sich oft schwierig. <br><br>Ist ein Sach- oder Rechtsmangel gegeben und gelingt der Nachweis, dass dieser bei Gefahr\u00fcbergang vorlag, hat der K\u00e4ufer nach \u00a7 437 BGB folgende Optionen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Nacherf\u00fcllung verlangen gem\u00e4\u00df  \u00a7 439 BGB<\/li><li>R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren, \u00a7\u00a7 440, 323 und 326 V BGB<\/li><li>Minderung fordern, \u00a7 441 BGB<\/li><li>Schadensersatz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 440, 280, 281, 283 und 311a bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach \u00a7 284 BGB verlangen<\/li><\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:1px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Prim\u00e4ranspruch: die Nacherf\u00fcllung<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig:<\/strong>\u00a0Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche m\u00fcssen gegen\u00fcber dem H\u00e4ndler, nicht dem Hersteller geltend gemacht werden. <br><br>Ist die Sache mangelhaft, kann der K\u00e4ufer vom Verk\u00e4ufer zun\u00e4chst ausschlie\u00dflich Nacherf\u00fcllung verlangen gem\u00e4\u00df \u00a7 439 BGB. <br><br>Konkret kann der K\u00e4ufer w\u00e4hlen zwischen<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Neulieferung einer mangelfreien Sache oder<\/li><li>Beseitigung des Mangels.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Verweigern kann der Verk\u00e4ufer die Nacherf\u00fcllung nur, wenn diese ihm unzumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:1px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie kann ich als Kunde Nacherf\u00fcllung verlangen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Wichtig ist zun\u00e4chst, dem Verk\u00e4ufer den Mangel anzuzeigen.<br>N\u00f6tig ist, dem Verk\u00e4ufer eine angemessene Frist zu setzen. Was angemessen ist, bemisst sich nach dem Einzelfall. Der Verk\u00e4ufer muss in jedem Fall eine realistische M\u00f6glichkeit haben, seine Nacherf\u00fcllungsspflicht umzusetzen. Eine Frist von 2 Wochen ist in den meisten F\u00e4llen angemessen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:1px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was tun, wenn der Verk\u00e4ufer nicht reagiert?<\/h2>\n\n\n\n<p>Kommt der Verk\u00e4ufer seiner Nacherf\u00fcllungspflicht nicht oder nur in unzureichendem Ma\u00dfe nach, ergeben sich Sekund\u00e4ranspr\u00fcche. Der K\u00e4ufer kann dann Minderung verlangen, den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren oder Schadensersatzanspr\u00fcche geltend machen. <br><br>Wichtig ist,\u00a0Sekund\u00e4ranspr\u00fcche schriftlich\u00a0geltend zu machen. <br><br><strong>Achtung!<\/strong>\u00a0Gewahrt ist die Schriftform beim Versenden eines Faxes oder Briefes, nicht jedoch beim Senden einer E-Mail. Es empfiehlt sich generell, einen Brief als Einwurfeinschreiben zu versenden, um leichter den Nachweis f\u00fchren zu k\u00f6nnen, dass ein Zugang des Schriftst\u00fccks beim Verk\u00e4ufer erfolgt ist.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:1px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Vorteile einer Garantie<\/h2>\n\n\n\n<p>Garantieanspr\u00fcche existieren parallel zu M\u00e4ngelhaftungsanspr\u00fcchen bzw. Anspr\u00fcchen aus Gew\u00e4hrleistung. Anspr\u00fcche aus Gew\u00e4hrleistung ergeben sich, wie wir gelernt haben, aus dem Gesetz. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels. <br><br>Garantieleistungen\u00a0hingegen werden\u00a0freiwillig von H\u00e4ndlern oder Herstellern\u00a0zugunsten von Kunden \u00fcbernommen. Garantiert wird die Funktionsf\u00e4higkeit eines\u00a0Elektrowerkzeugs, -ger\u00e4ts o. \u00e4. w\u00e4hrend eines festgelegten Zeitraums. Auf die Beschaffenheit desselben zum Kaufzeitpunkt kommt es im Rahmen der Garantie nicht an, der Kunde ist nicht in der Beweispflicht. Die Garantiebedingen legen Hersteller oder H\u00e4ndler h\u00f6chstselbst fest.               <br><br>Ausgeschlossen\u00a0sind in der Regel Garantieleistungen,\u00a0wenn\u00a0der Kunde selbst die Funktionsbeeintr\u00e4chtigung des erworbenen Ger\u00e4ts verursacht hat oder eigenh\u00e4ndig Reparaturversuche unternommen hat. Zumeist werden Garantien f\u00fcr einzelne Bauteile eines Elektroger\u00e4tes \u00fcbernommen. Oftmals w\u00e4hren Garantieanspr\u00fcche l\u00e4nger als die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, die 2 Jahre (bei Gebrauchtwaren teils auch 1 Jahr) betragen. <br><br>Insbesondere nach Verstreichen des ersten halben Jahres nach dem Kauf ist es oft einfacher, Garantieanspr\u00fcche geltend zu machen, da kein Nachweis von Seiten des Kunden (Stichwort: Gefahr\u00fcbergang) vonn\u00f6ten ist.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:1px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zusammenfassung: Wo mache ich welche Anspr\u00fcche geltend?<\/h2>\n\n\n\n<p>Geltend gemacht werden\u00a0<strong>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche<\/strong>\u00a0gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer, bei dem das mangelhafte (Elektro-)Ger\u00e4t erworben worden ist. Grundlage ist ein Kaufvertrag. <br><br><strong>Garantieanspr\u00fcche<\/strong>\u00a0hingegen werden gegen\u00fcber demjenigen geltend gemacht, der freiwillig Garantieleistungen \u00fcbernommen hat (auf Grundlage eines Garantievertrages). In der Regel ist dies der Hersteller. Im Einzelfall auch der H\u00e4ndler.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allzu oft werden die Begriffe Gew\u00e4hrleistung und Garantie synonym verwendet. Leider. Die Unterschiede sind weitreichend. 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