Artikelnr. 2438089 | Katalognr. 46112130
Compo Duaxo® Rosen Pilz-frei für alle Zierpflanzen, 50ml
Artikelnr. 2438089 | Katalognr. 46112130
Compo Duaxo® Rosen Pilz-frei für alle Zierpflanzen, 50ml
- gegen Sternrußtau, Echten Mehltau, Rost, Blattflecken, Monilia und Schorf
- an Rosen, Zierpflanzen und -gehölzen
- für Gewächshaus und Garten
- nicht bienengefährlich und ergiebig
- an Rosen, Zierpflanzen und -gehölzen
- für Gewächshaus und Garten
- nicht bienengefährlich und ergiebig
4,97 €
(497,00 € / 1 LTR)
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Artikelbeschreibung
Compo Duaxo® Rosen Pilz-frei für alle Zierpflanzen, 50ml
Schützt Rosen, Zierpflanzen und -gehölze sowie Kräuter gegen Echten Mehltau, Rost, Sternrußtau und Blattflecken. Für Gewächshaus und Garten geeignet. Wirkt vollsystemisch von innen mit Depoteffekt und stoppt die Ausbreitung in bereits befallenen Blättern. Es ist nicht bienengefährlich.
Anwendungsempfehlung:
Verdünnen Sie Duaxo® Rosen Pilz-frei entsprechend der Dosierungsangaben mit Wasser und sprühen es gleichmäßig auf die Pflanzen. Die Blätter sollten zuvor trocken sein. Nehmen Sie die Anwendung am besten in den Abendstunden vor. Je nach Krankheit muss zu unterschiedlichen Terminen und unterschiedlich oft gespritzt werden. Verwenden Sie eine handelsübliche Gartenspritze und behandeln möglichst auch die Blattunterseiten. Für höhere Bäume hält der Fachhandel Verlängerungsrohre bereit. Um Abdrift zu vermeiden, sollte Sie nicht bei Wind spritzen. Immer frühzeitig, nur in der vollen,
zugelassenen Konzentration und nicht zu oft spritzen.
Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig!
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendungszeitraum:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden (s. unten). Im Zweifel Beratungsdienst hinzuziehen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung über die gesamte Vegetationsperiode ist damit nicht in allen Fällen gewährleistet. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Wir empfehlen für diesen Zweck, sofern für die vorgesehene Anwendung zugelassen, COMPO Ortiva®Spezial Pilz-frei oder COMPO Bio Methltau-frei Thiovit Jet zu verwenden.
Weitere Hinweise zur Anwendung:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zierpflanzen, Rosen und Spargel: 5 m
Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendungsbereiche/Krankheiten: Freiland
Zierpflanzen (auch im Gewächshaus): Echter Mehltau, Rost, BlattfleckenZiergehölze: Monilia Spitzendürre, SchorfRosen: Sternrußtau, Echter Mehltau+, Rost+, Blattflecken + Die Krankheiten sind durch die Zulassung an Zierpflanzen mit abgedeckt.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zierpflanzen, Rosen: 5 m Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.
Anwendungsempfehlung:
Verdünnen Sie Duaxo® Rosen Pilz-frei entsprechend der Dosierungsangaben mit Wasser und sprühen es gleichmäßig auf die Pflanzen. Die Blätter sollten zuvor trocken sein. Nehmen Sie die Anwendung am besten in den Abendstunden vor. Je nach Krankheit muss zu unterschiedlichen Terminen und unterschiedlich oft gespritzt werden. Verwenden Sie eine handelsübliche Gartenspritze und behandeln möglichst auch die Blattunterseiten. Für höhere Bäume hält der Fachhandel Verlängerungsrohre bereit. Um Abdrift zu vermeiden, sollte Sie nicht bei Wind spritzen. Immer frühzeitig, nur in der vollen,
zugelassenen Konzentration und nicht zu oft spritzen.
Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig!
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendungszeitraum:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden (s. unten). Im Zweifel Beratungsdienst hinzuziehen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung über die gesamte Vegetationsperiode ist damit nicht in allen Fällen gewährleistet. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Wir empfehlen für diesen Zweck, sofern für die vorgesehene Anwendung zugelassen, COMPO Ortiva®Spezial Pilz-frei oder COMPO Bio Methltau-frei Thiovit Jet zu verwenden.
Weitere Hinweise zur Anwendung:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zierpflanzen, Rosen und Spargel: 5 m
Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendungsbereiche/Krankheiten: Freiland
Zierpflanzen (auch im Gewächshaus): Echter Mehltau, Rost, BlattfleckenZiergehölze: Monilia Spitzendürre, SchorfRosen: Sternrußtau, Echter Mehltau+, Rost+, Blattflecken + Die Krankheiten sind durch die Zulassung an Zierpflanzen mit abgedeckt.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zierpflanzen, Rosen: 5 m Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.
Zusatzinformationen
- nicht frei verkäuflichLieferumfang
- 10ml FlascheBienenverträglichkeit: | Nein |
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Breite: | 38 mm |
Gewicht: | 55,5 g |
Höhe: | 140 mm |
Länge: | 90 mm |
Name Hersteller: | COMPO |
Name lt. Zulassung: | COMPO Duaxo® Rosen Pilz-frei für alle Zierpflanzen 50 ml |
Produktart: | Pflanzenschutz |
Wirkstoff: | Difenoconazol |
Zulassungsnummer: | 006300-61 |
Gefahrenhinweise
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrstoffrichtlinien
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Vorsorgliche Richtlinien
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter zuführen.