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Ratgeber Garten & Freizeit

Blattläuse umweltfreundlich bekämpfen

Blattläuse gehören zu den häufigsten Pflanzenschädlingen im Garten und vermehren sich äußerst schnell. Es gibt kaum ein Gewächs, welches vor den Läusen sicher ist. Dabei mögen die kleinen Schädlinge vor allem die frischen Triebe und Blätter der Pflanzen.

Wird ein Befall bemerkt, so sollte schnell gehandelt werden, dennoch muss nicht sofort zur Chemiekeule gegriffen werden, es gibt auch viele andere Mittel, die gegen Blattläuse helfen.

Befall erkennen

Blattläuse sind zwar nur einige Millimeter groß, dennoch kann man sie beim genauen Hingucken auf der Pflanze gut erkennen. Außerdem lässt sich der Befall auch an den Folgen ausmachen. Ist die Pflanze einmal befallen, so wächst sie nur noch spärlich, verliert ihre Knospen und weist verkrüppelte Blätter auf. Zudem sind die Gewächse mit einem klebrigen Belag versehen, dem sogenannten Honigtau. Dieser sind die Überreste des Pflanzensaftes, den die Läuse aufgesaugt und zum größten Teil wieder ausgeschieden haben.

Bekämpfung mit natürlichen Mitteln

Zwar könntest du bei der Bekämpfung von Blattläusen direkt zu chemischen Insektiziden greifen, wir würden dir jedoch davon abraten, da sie sowohl für die Umwelt als auch für den Menschen gefährlich sein können. Es gibt andere Methoden, die zwar aufwendiger, aber auch billiger und ungefährlicher sind und in der Wirksamkeit kaum nachstehen.

In erster Linie ist es wichtig, dass du deine Pflanzen regelmäßig kontrollierst und Blattläuse, wenn du welche findest, direkt abliest. Oft kann man die betroffenen Gewächse einfach mit einem kräftigen Wasserstrahl aus dem Gartenschlauch abduschen und so die Läuse unschädlich machen. Ein simples, aber effektives Mittel gegen die Schädlinge sind Brennnesseln. Dafür legst du ca. 1 Kilo der Nesseln einen Tag lang in 10 Liter Wasser ein und sprühst damit dann die befallenen Pflanzen ab. Diese Methode der Schädlingsbekämpfung muss zwar ein paar Mal wiederholt werden, ist für den Menschen und die Umwelt jedoch ungefährlich.

Viele Gärtner schwören zudem auf ein Gemisch aus Wasser und Schmierseife, mit dem die betroffenen Blätter abgesprüht werden. Hierfür solltest du jedoch keine normale Haushaltsseife verwenden, sondern nur reine Kali-Seife, ohne jegliche Zusätze. Ein Esslöffel der Schmierseife wird hierbei mit einem Liter Wasser vermischt. Das Gebräu bekämpft die Läuse erfolgreich, hinterlässt jedoch Flecken auf den Blättern der Pflanze.

Vorbeugend handeln

Ein naturnaher Garten ist die beste Möglichkeit den Befall der Blattläuse einzuschränken. Denn dort fühlen sich auch viele Nützlinge, wie die Florfliegen, die Ohrenkriecher oder Marienkäfer wohl. Diese helfen dir, den Läusen Einhalt zu gebieten. Achte darauf, dass ausreichend Nistmöglichkeiten für die Nützlinge zur Verfügung stehen und hilf gegebenenfalls mit Florfliegenkästen, Insektenhotels und Totholzhecken nach.

Monokulturen sind besonders anfällig für alle Arten von Schädlingen, versuch deshalb mehr Mischkulturen in deinem Garten anzulegen. Bestimmte Pflanzen, wie Lavendel oder andere Gewächse mit ätherischen Ölen, helfen auch dabei, die Blattläuse abzuschrecken. Mit den richtigen Mitteln und ein wenig Ausdauer schaffst du es, Herr über die Blattläuse in deinem Garten zu werden – und das ganz ohne chemische Insektizide!

Neudosan AF Neu Blattlausfrei

Für den Fall, dass du doch einmal auf etwas aus dem Fachgeschäft zurückgreifen möchtest, hat die Firma Neudorf das Neudosan AF Neu Blattlausfrei 250 ml entwickelt. Dies ist ein anwendungsfertiges Sprühmittel natürlichen Ursprungs (10,2 g/l Kaliseife) für drinnen und draußen zur gezielten Bekämpfung von saugenden Insekten und Spinnmilben an Obst, Gemüse und Zierpflanzen wie z.B. Blattläuse, Blattsauger, Weiße Fliege, Rote Spinne und Sitka-Fichtenlaus. Es schont Marienkäfer, Florfliegen, Schlupfwespen und Raubmilben und ist nicht bienengefährlich.

Anzuwenden ist das Mittel bei den betreffenden Pflanzen ab Befallsbeginn. Diese müssen nur gründlich mit Neudosan AF Neu Blattlausfrei 250 ml eingesprüht werden. Auch ist eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.